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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

von campervent UG, James Loeb Str. 11, 82418 Murnau

nachfolgend campervent genannt

für die Durchführung, Anbahnung und Zahlungsabwicklung von Veranstaltungen/Dienstleistungen

Stand: 01.02.2021

 

 

§1 Gegenstand

1. Der Auftraggeber beauftragt campervent damit, eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen zu erbringen:

a. Durchführung einer/mehrerer Veranstaltung/-en durch campervent oder eines Veranstaltungspartners von campervent

b. Bewerbung der durchzuführenden Veranstaltungen an potentielle Teilnehmer

c. Bewerbung des Auftraggebers als Sponsor im Rahmen einer von campervent oder eines Partners von campervent durchgeführten Veranstaltung

2. Die Zielsetzung des Auftraggebers lautet:

a. Bewerbung der eigenen Marke und Produkte im Rahmen einer Veranstaltung und der begleitenden Kommunikationsmaßnahmen

b. Sponsoring einer von campervent oder eines Partners von campervent durchgeführten Veranstaltung

3. Mit der Anmeldung des Auftraggebers verpflichtet sich dieser, mindestens zweimal die von ihm gebuchten oder gesponserten Veranstaltungen auch über seine eigenen Verteiler zu bewerben, wenn er im Besitz eines Adresspools von verwendbaren Adressen ist und/oder über entsprechende Social Media Kommunikationskanäle verfügt.

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§2 Mehrere Auftraggeber

1. Es ist den Parteien bekannt und akzeptiert, dass zur Durchführung der Veranstaltung/-en mehrere Auftraggeber zusammen auftreten und beworben werden können soweit nicht mit einem Auftraggeber eine Exklusivität vereinbart ist. Die Abstimmung der Auftraggeber erfolgt durch campervent. campervent stellt sicher, dass keine direkten Wettbewerber eines jeweiligen Auftraggebers gleichzeitig an der/den Veranstaltung/-en teilnehmen, soweit das von einem der Auftraggeber explizit gewünscht ist.

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§3 Veranstaltungsort und Veranstaltungstermin

1. Die Veranstaltung findet an dem in der jeweiligen Bestätigung genannten Standort zu dem genannten Termin statt.

2. campervent hat das Recht, einzelne Standorte und Termine  gegen gleichwertige Standorte und Termine auszutauschen.

3. campervent steht die Auswahl der jeweiligen gastronomischen Betriebe/Hotels/Locations an den festgelegten Standorten ohne weitere Rücksprache frei.

 

§4 Leistungen campervent

1.     campervent erbringt im Rahmen der Veranstaltung und der Bewerbung die in der jeweiligen Auftrags- oder Sponsorenbestätigung aufgeführten Leistungen.

§5 Mindest- und Maximalteilnehmerzahl / Absage / Bewerbungskosten

1. Die Mindestteilnehmerzahl pro Veranstaltung werden durch campervent festgelegt und in der Auftragsbestätigung und/oder Fact Sheet dem Auftraggeber mitgeteilt.

2. campervent behält sich vor, im Falle nicht ausreichend vorliegender Anmeldungen mit einer Frist von minimum 7 Tagen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin diesen abzusagen.

3. Im Falle einer Absage aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder anderer nicht in der Verantwortung von campervent stehenden Gründe, berechnet campervent pauschal 30% der voraussichtlichen Auftragssumme/Sponsorsumme pro abgesagten Termin/Veranstaltung zur Deckung der bis dahin erfolgten Bewerbungs- und Organisationskosten.

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§6 Auftragsvolumen und Kosten

1. Die Veranstaltung/-en finden an dem/den in der jeweiligen Bestätigung festgelegten Standort/-en statt. Daraus ergibt sich eine Minimum- und eine Maximalteilnehmerzahl. 

2. campervent berechnet dem Auftraggeber pro Teilnehmer eine in der Auftragsbestätigung festgelegte Pauschale, eine Gesamtpauschale pro Veranstaltung oder einen in der Auftragsbestätigung festgelegten Sponsorbeitrag.

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§7 Abrechnung und Zahlungsfristen

1. Aufgrund der gebuchten Standorte, der geplanten durchschnittlichen Teilnehmerzahl sowie dem gebuchten Leistungspaket und/oder einem gebuchten Sponsorpaket ergibt sich ein geplantes Auftragsvolumen. 50% dieses Volumens sind frühestens mit Buchung, spätestens zum in der Auftragsbestätigung angegebenen Termin fällig. Soweit zutreffend erfolgt die endgültige Abrechnung auf Basis der gebuchten Teilnehmer nach dem letzten gebuchten Termin einer Tour oder Veranstaltung. Es erfolgt eine Nachberechnung oder Gutschrift für alle stattgefundenen Termine. Für gebuchte Sponsoringpakete ist die jeweilige Restzahlung zum in der Auftragsbestätigung angegebenen Termin fällig.

2. Alle Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt., Irrtum und Änderungen vorbehalten.

3. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, so werden die Zahlungsansprüche von campervent für offene Rechnungen sofort fällig. campervent steht demzufolge bei Nichtleistung durch den Auftraggeber ein Leistungsverweigerungsrecht sowie ein Schadenersatz für die Nichterfüllung dieses Vertrages zu.

5. Die Zahlungen haben sofort nach Erhalt der Rechnung zum Zahlungstermin durch den Kunden unbar auf das in der jeweiligen Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

6. Im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber erfolgt eine Mahnung. Diese Mahnung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,00€ (zzgl. gesetzlicher MwSt.) belegt. Sollte auch nach Mahnung kein Zahlungseingang erfolgen, so werden Forderungen ohne weitere Hinweise an den Kunden unverzüglich einem zum Inkasso beauftragten Partner übergeben.

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§8 Storno durch Auftraggeber

Im Falle einer Stornierung eines oder mehrerer Termine, einer Veranstaltung oder eines Sponsorpaketes durch einen Auftraggeber wird das daraus entstehende Guthaben für Neubuchungen einbehalten. Davon unberührt sind weitere Schadenersatzansprüche, die campervent geltend macht, falls durch die Stornierung eine gesamte Tour, einzelne Termine oder eine Veranstaltung abgesagt werden müssen. Zu den Schadenersatzansprüchen gehören alle Bewerbungskosten, die tatsächlich angefallenen Planungs- und Abwicklungskosten sowie der entgangene Gewinn.

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§9 Haftung und Personaleinsatz

1. campervent haftet nur für die ordnungsgemäße Bewerbung und organisatorische Durchführung der Veranstaltung.

2. campervent haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung durch Mitarbeiter oder Vertreter der jeweiligen Veranstaltungspartner (Gastronomischer Betrieb/Hotel/Location) verursacht werden.

3. campervent stellt für jede Veranstaltung einen Projektmanager zur Verfügung, der die organisatorische Leitung vor Ort übernimmt.

4. campervent übernimmt keinerlei Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für das vom Auftraggeber gestellte Personal. Davon ausgenommen ist die eventuell im Leistungspaket der jeweiligen Auftragsbestätigung beinhaltete Verpflegung und/oder Unterbringung.

5. Sofern der Auftraggeber bis 12 Monate nach Durchführung der Veranstaltungen, egal aus welchem Grund, Aufträge an den von campervent eingesetzten Projektmanager direkt vergibt oder ihn in ein Angestelltenverhältnis übernimmt, so ist eine Ablöse an campervent in Höhe von 8.000,00€ zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Projektmanager zu zahlen.

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§10 Sonderbestimmungen für die Anbahnung und Zahlungsabwicklung von Veranstaltungen/Dienstleistungen

Sollte campervent lediglich für Anbahnung und Zahlungsabwicklung einer Veranstaltung zuständig sein gelten die  Sonderbestimmungen für Zahlungsabwicklung und Anbahnung von Veranstaltungen/Dienstleistungen wie folgt:

Bitte beachten Sie das campervent UG, nachfolgend campervent genannt lediglich für die Anbahnung und Zahlungsabwicklung der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Veranstaltung/Dienstleistung zuständig ist. Es kommt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Veranstalter/Dienstleister  welcher die Veranstaltung/Dienstleistung durchführt (Event Agentur, Hotel, Restaurant, sonstige Dienstleister) ein Vertrag über die Durchführung der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Veranstaltung/Dienstleistung zustande. campervent wird nicht Partei des Veranstaltungsvertrags und zwar dann auch nicht wenn campervent den Veranstalter/Dienstleister beim Zustandekommen des Veranstaltungs- bzw. Dienstleistungsvertrages vertritt. Der Veranstalter/Dienstleister und der Auftraggeber sind für die Erfüllung und Abwicklung des Veranstaltungs- bzw. Dienstleistungsvertrages alleine verantwortlich. Wir haften daher nicht für Pflichtverletzungen des Veranstalters/Dienstleisters aus dem zwischen dem Veranstalter und Auftraggeber geschlossenen Veranstaltungs- bzw. Dienstleistungsvertrages.

 

§11 Gerichtstand

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.

2. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesen AGBs und den dadurch geregelten Auftragsbestätigungen ergeben, werden nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer München geschlichtet.

3. Sofern das Schlichtungsverfahren scheitert, werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesen AGBs und den dadurch geregelten Auftragsbestätigungen ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer München unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

4. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.  

5. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGBs und den dadurch geregelten Auftragsbestätigungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Abschluss der Auftragsbestätigung unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGBs und die Wirksamkeit dieser im Ganzen hiervon unberührt.

6. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. 

7. Erweisen sich diese AGBs als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der AGBs entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.

 

§12 Datenschutz

1. campervent kann bei der Abwicklung der Veranstaltungen Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers sowie zu personenbezogenen Daten über Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner des Auftraggebers erhalten. Der Auftraggeber sichert campervent zu, dass der Auftraggeber berechtigt ist, diese campervent zur Verfügung zu stellen. campervent wird solche vertraulichen Informationen und Personendaten mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln, die Daten nur zum Zwecke der Erfüllung dieses Auftrages unter Beachtung der ihm vom Auftraggeber hierfür erteilten Weisungen verwenden und Dritten in keiner Art und Form, weder ganz noch auszugsweise, zugänglich machen. 2. campervent wird beim Umgang mit Personendaten die anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten und insbesondere angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Verhinderung unbeabsichtigter Veränderung, Zerstörung oder Bekanntgabe der Daten treffen. campervent stellt sicher, dass personenbezogene Daten auf Datenträgern vor deren weiterer Verwendung gelöscht werden. Der Auftraggeber hat das Recht, sich bei campervent über die zur Gewährleistung der Datensicherheit getroffenen Maßnahmen zu überzeugen.

3. campervent wird seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder Unterauftragnehmern die Pflichten in Bezug auf Vertraulichkeit und Datenschutz durch Vereinbarung oder Weisung überbinden und steht für deren Erfüllung ein.  

 

 

§13 Sonstiges

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen.

2. Änderungen und/oder Ergänzungen der durch diese AGBs geregelten Aufträge/Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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